Ob Grundversorgung oder Wechseltarif – eine Stromvertragskündigung hat ihre eigenen Regeln. Dieser Ratgeber erklärt alle relevanten Fristen und häufige Fehler.
Grundversorgung (Vattenfall): 2 Wochen
Die Grundversorgung kann jederzeit mit 2 Wochen Frist gekündigt werden. Keine Mindestlaufzeit, kein festes Vertragsende. Praktisch: Der neue Anbieter kündigt automatisch für Sie.
Wechseltarife mit 1 Jahr Mindestlaufzeit
Viele Neukundentarife haben 12 Monate Mindestlaufzeit. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch, meist um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss dann rechtzeitig vor dem Verlängerungstermin eingehen – üblicherweise 6 Wochen vorher.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Wenn Ihr Anbieter den Preis erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann mit 2 Wochen Frist kündigen, auch wenn der reguläre Vertrag noch läuft. Dieses Recht muss in der Preiserhöhungsmitteilung ausdrücklich genannt sein.
Häufige Fehler beim Kündigen
Kündigung zu spät schicken (Frist verpasst), falsche Vertragsnummer angeben, per E-Mail kündigen obwohl der Anbieter Schriftform vorschreibt, oder vergessen den Zählerstand am Kündigungstermin zu fotografieren.