Fast 80 Prozent der Hamburger Wohnungen sind Mietwohnungen, die zweitniedrigste Eigentumsquote aller deutschen Millionenstädte nach Berlin. Viele Mieter glauben trotzdem, ihr Vermieter entscheide über den Stromanbieter. Das stimmt fast nie: Hast du einen eigenen Zähler, wechselst du allein. Seit einer Gesetzesänderung 2025 gelten dabei zusätzlich neue Fristen.
Eigener Zähler, eigener Vertrag: so ist die Rechtslage
Hat deine Wohnung einen eigenen Stromzähler, bist du automatisch Vertragspartner des Stromanbieters, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (u. a. Az. VIII ZR 165/18): Wer Strom über seinen eigenen Zähler bezieht, schließt dadurch automatisch einen Vertrag ab. Dein Vermieter hat darauf keinen Zugriff und kann einen Wechsel nicht blockieren.
Neue Frist seit Juni 2025: keine rückwirkende Anmeldung mehr
Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG): Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr erlaubt. Bis dahin konntest du beim Umzug den Stromvertrag noch bis zu sechs Wochen nachträglich ummelden, jetzt musst du den Wechsel vorher anstoßen, in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin. Verpasst du das, landest du automatisch in der Grundversorgung deines Netzbetreibers, in Hamburg bei Vattenfall.
Deine MaLo-ID brauchst du für jeden Wechsel
Für den Wechsel braucht dein neuer Anbieter die Marktlokations-ID (MaLo-ID) deiner Wohnung, eine elfstellige Nummer, die deinen genauen Anschluss identifiziert. Du findest sie auf deiner letzten Stromrechnung oder in den Vertragsunterlagen. Ist beides nicht greifbar, etwa direkt nach dem Einzug, fragst du sie bei deinem Vermieter oder dem bisherigen Versorger ab.
WG oder Sammelzähler? Dann gilt eine andere Regel
Hast du nur ein Zimmer gemietet und die ganze Wohnung hängt an einem einzigen Stromzähler, kannst du keinen eigenen Vertrag abschließen, weil sich der Verbrauch technisch nicht trennen lässt. Der BGH hat im April 2025 klargestellt (Az. VIII ZR 300/23): In diesem Fall ist der Vermieter Vertragspartner des Stromanbieters. Die Kosten laufen dann meist über die Nebenkosten oder eine Pauschale, schau im Mietvertrag nach, wie das bei dir geregelt ist.
Einzug in Hamburg: der Wechsel in vier Schritten
Lies beim Einzug zuerst den Zählerstand mit Vormieter oder Vermieter ab und halte ihn im Übergabeprotokoll fest. Besorge dir dann die MaLo-ID und melde deinen gewünschten Liefertermin mindestens zwei Wochen vorher beim neuen Anbieter an. Prüfe zusätzlich, ob der Vertrag des Vormieters gekündigt wurde, sonst läuft dieser unter Umständen auf deinen Namen weiter. Ohne aktive Anmeldung fällst du automatisch in die Vattenfall-Grundversorgung, aktuell einer der teuersten Tarife Hamburgs.
Der größte Hebel bleibt der Anbieterwechsel
Ob eigener Zähler oder WG-Zimmer mit Sammelzähler: Sobald du wechselberechtigt bist, lohnt sich der Vergleich. Bei der Vattenfall-Grundversorgung zahlst du aktuell rund 41,2 ct/kWh, günstige Wechseltarife in Hamburg starten schon bei rund 23,8 ct/kWh. Bei 2.500 kWh Jahresverbrauch sind das über 450 € Unterschied im Jahr, bei höherem Verbrauch entsprechend mehr. Trag oben deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch in den Tarifrechner ein und vergleiche alle verfügbaren Anbieter für deine Adresse.
Du kannst dein eigenes Sparpotenzial direkt mit dem Vergleichsrechner überprüfen — kostenlos, in 3 Minuten.