Fast 80 Prozent der Hamburger Wohnungen sind Mietwohnungen — die zweitniedrigste Eigentumsquote aller deutschen Millionenstädte nach Berlin. Viele Mieter glauben trotzdem, ihr Vermieter entscheide über den Stromanbieter. Das stimmt fast nie: Hast du einen eigenen Zähler, wechselst du allein — und seit einer Gesetzesänderung 2025 gelten dabei neue Fristen.
Eigener Zähler, eigener Vertrag — so ist die Rechtslage
Hat deine Wohnung einen eigenen Stromzähler, bist du automatisch Vertragspartner des Stromanbieters — unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (u. a. Az. VIII ZR 165/18): Wer Strom über seinen eigenen Zähler bezieht, schließt dadurch automatisch einen Vertrag ab. Dein Vermieter hat darauf keinen Zugriff und kann einen Wechsel nicht blockieren.
Neue Frist seit Juni 2025: keine rückwirkende Anmeldung mehr
Seit dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG): Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr erlaubt. Früher konntest du beim Umzug den Stromvertrag noch bis zu sechs Wochen nachträglich ummelden — heute musst du den Wechsel vorher anstoßen, in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin. Verpasst du das, landest du automatisch in der Grundversorgung deines Netzbetreibers — in Hamburg bei Vattenfall.
Deine MaLo-ID brauchst du für jeden Wechsel
Für den Wechsel braucht dein neuer Anbieter die Marktlokations-ID (MaLo-ID) deiner Wohnung — eine elfstellige Nummer, die deinen genauen Anschluss eindeutig identifiziert. Du findest sie auf deiner letzten Stromrechnung oder in den Vertragsunterlagen. Ist beides nicht greifbar, etwa direkt nach dem Einzug, fragst du sie einfach bei deinem Vermieter oder dem bisherigen Versorger ab.
WG oder Sammelzähler? Dann gilt eine andere Regel
Hast du nur ein Zimmer gemietet und die ganze Wohnung hängt an einem einzigen Stromzähler, kannst du keinen eigenen Vertrag abschließen — der Verbrauch lässt sich technisch nicht trennen. Der BGH hat im April 2025 klargestellt (Az. VIII ZR 300/23): In diesem Fall ist dein Vermieter Vertragspartner des Stromanbieters, nicht du. Die Kosten laufen dann meist über die Nebenkosten oder eine Pauschale — schau im Mietvertrag nach, wie das bei dir geregelt ist.
Einzug in Hamburg: der Wechsel in 4 Schritten
Erstens: Zählerstand mit Vormieter oder Vermieter ablesen und im Übergabeprotokoll festhalten. Zweitens: MaLo-ID besorgen. Drittens: neuen Liefertermin mindestens zwei Wochen vorher beim gewünschten Anbieter anmelden. Viertens: Kündigung des Vormieter-Vertrags prüfen — sonst läuft dieser unter Umständen auf deinen Namen weiter. Ohne aktive Anmeldung fällst du automatisch in die Vattenfall-Grundversorgung, aktuell einer der teuersten Tarife Hamburgs.
Der größte Hebel bleibt der Anbieterwechsel
Ob eigener Zähler oder WG-Zimmer mit Sammelzähler — sobald du wechselberechtigt bist, lohnt sich der Vergleich. Bei der Vattenfall-Grundversorgung zahlst du aktuell rund 41,2 ct/kWh, günstige Wechseltarife in Hamburg starten schon bei rund 23,8 ct/kWh. Bei 2.500 kWh Jahresverbrauch sind das über 450 € Unterschied im Jahr — bei höherem Verbrauch entsprechend mehr. Trag oben einfach deine Postleitzahl und deinen Jahresverbrauch in den Tarifrechner ein und vergleiche in wenigen Minuten alle verfügbaren Anbieter für deine Adresse.
Du kannst dein eigenes Sparpotenzial direkt mit dem Vergleichsrechner überprüfen — kostenlos, in 3 Minuten.